Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland und setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) um. Es betrifft unter anderem digitale Produkte, Websites, Apps und Selbstbedienungsterminals. Das Ziel ist die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an digitalen Angeboten.
Das BFSG baut auf verschiedenen internationalen, europäischen und nationalen Normen auf. Dazu gehören:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommen. Dazu gehören:
Die WCAG 2.1 sowie die EN 301 549 basieren auf vier grundlegenden Prinzipien:
Die EN 301 549 verweist direkt auf die WCAG 2.1 und stellt somit sicher, dass digitale Inhalte nach den anerkannten internationalen Standards barrierefrei gestaltet werden. Ergänzend dazu gibt es:
Die WCAG 2.1 ist in drei Konformitätsstufen unterteilt:
Die EN 301 549 fordert die Einhaltung der Stufen A und AA, wobei diese als „Muss-Kriterien“ klassifiziert sind.
In Deutschland wird die Einhaltung des BFSG von den zuständigen Behörden überwacht. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. Beschwerden können über spezielle Stellen eingereicht werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt hohe Standards für digitale Barrierefreiheit und trägt zur inklusiven Teilhabe bei. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ihre digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen.
Quellen:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html